TracePass
Definition

EU-Batterieverordnung

Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 regelt den gesamten Lebenszyklus von in der EU in Verkehr gebrachten Batterien — vom CO₂-Fußabdruck und Rezyklatanteil bis zu Sammlung und Recycling. Sie führt den Batteriepass ein, der am 18. Februar 2027 für LMT-, Industrie- (>2 kWh) und Elektrofahrzeugbatterien verpflichtend wird.

Die Batterieverordnung trat am 17. August 2023 in Kraft und gilt in Stufen. Sie enthält das erste rechtlich fixierte Datum für einen Digitalen Produktpass im EU-Recht: Ab dem 18. Februar 2027 muss jede LMT- (leichte Verkehrsmittel), jede Industriebatterie über 2 kWh und jede EV-Batterie, die in Verkehr gebracht wird, einen elektronischen Batteriepass haben, der über einen QR-Code auf der Batterie zugänglich ist.

Jeder Batteriepass muss Daten auf Modell- und Einheitenebene tragen — Hersteller, Chemie, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile von Kobalt, Lithium, Blei und Nickel, Gesundheitszustand und mehr. Weil Datum und Feldsatz bereits in der Verordnung selbst feststehen (und nicht auf einen delegierten Rechtsakt warten), ist der Batteriepass das Versuchsfeld, das der Rest des DPP-Ökosystems beobachtet.

Häufig gefragt

Wann ist der Batteriepass Pflicht?

Ab dem 18. Februar 2027 für LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Dieses Datum steht direkt in der Verordnung (EU) 2023/1542, nicht in einem späteren delegierten Rechtsakt.

Wie verhält sich die EU-Batterieverordnung zur ESPR?

Es sind getrennte Gesetze. Die Batterieverordnung ist produktspezifisch und führt ihren eigenen Pass zu einem festen Datum 2027; die ESPR ist der Rahmen, der Pässe für andere Produktgruppen über delegierte Rechtsakte einführt. Der Batteriepass gilt weithin als Vorlage, der der breitere DPP folgt.

Verwandte Begriffe

Glossar