Ein DPP ist kein PDF und keine Marketing-Microsite — er ist ein strukturierter Datensatz in einem maschinenlesbaren Format wie JSON-LD, den unterschiedliche Zielgruppen nach dem für sie relevanten Ausschnitt abfragen können: Verbraucher sehen Reparatur- und Entsorgungshinweise, Recycler sehen die Materialzusammensetzung, und Marktüberwachungsbehörden sehen Compliance-Nachweise. Derselbe physische Datenträger löst je nach Scannendem zu unterschiedlichen Ansichten auf.
Der DPP wird von der ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781, in Kraft) als horizontaler Rahmen eingeführt. Er gilt nicht für alle Produkte auf einmal: Die Europäische Kommission schaltet ihn Produktgruppe für Produktgruppe per delegierten Rechtsakten frei, wobei die ersten Wellen (Batterien, Textilien, Eisen und Stahl u. a.) etwa zwischen 2025 und 2030 ausgerollt werden. Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 setzt die erste harte Frist — einen verpflichtenden Batteriepass ab dem 18. Februar 2027.
Häufig gefragt
Ist ein Digitaler Produktpass nur ein QR-Code?
Nein. Der QR-Code (oder NFC-/RFID-Tag) ist nur der Datenträger — die Tür. Der Pass selbst ist der strukturierte digitale Datensatz dahinter, der in einem maschinenlesbaren Format wie JSON-LD bereitgestellt wird und zu dem der Träger auflöst.
Welche Produkte brauchen einen DPP und ab wann?
Die ESPR ermöglicht einen DPP für nahezu jedes physische Produkt, doch verpflichtend wird er Gruppe für Gruppe per delegierten Rechtsakten. Batterien kommen zuerst, mit einem verpflichtenden Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 nach Verordnung (EU) 2023/1542; Textilien, Eisen und Stahl und weitere folgen etwa von 2026 bis 2030.
Wer ist für die Erstellung des DPP eines Produkts verantwortlich?
Der Wirtschaftsakteur, der das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt — meist der Hersteller, alternativ der Importeur oder Bevollmächtigte — trägt die Passpflicht und haftet für die Richtigkeit der Daten.