Der Datenträger ist die Brücke zwischen Atomen und Bits: Er trägt selbst keine Passdaten, nur eine eindeutige Produktkennung, die darauf zeigt, wo der Pass online liegt. Die ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) verlangt, dass dieser Träger auf dem Produkt, seiner Verpackung oder seiner Dokumentation vorhanden ist und auf einem offenen, interoperablen Standard beruht statt auf einer proprietären App.
In der Praxis ist der Träger meist ein GS1-Digital-Link-QR-Code oder ein NFC-Tag, der dieselbe auflösbare URL kodiert. Die genauen Regeln zu Platzierung, Format und Beständigkeit je Produktgruppe legen die delegierten Rechtsakte der ESPR fest. TracePass erzeugt den GS1-Digital-Link-QR für jeden veröffentlichten Pass.
Häufig gefragt
Speichert der Datenträger den Pass selbst?
Nein. Der Träger enthält nur eine eindeutige Produktkennung in einer auflösbaren URL; die Passdaten liegen online und werden beim Scannen abgerufen. So bleibt der gedruckte Träger dauerhaft, während der Pass dahinter aktualisiert werden kann.
Kann der Datenträger etwas anderes als ein QR-Code sein?
Ja. Die ESPR ist hinsichtlich des Trägers technologieneutral, solange er ein offener, maschinenlesbarer Standard ist — ein NFC-Tag, RFID oder Data Matrix kann dieselbe Rolle übernehmen. QR über GS1 Digital Link ist die häufigste Wahl, weil ein Symbol für Telefone und Backend-Systeme zugleich funktioniert.