Der Rezyklatanteil hört auf, eine Marketingaussage zu sein, und wird zur regulierten Kennzahl, sobald ein Digitaler Produktpass ihn pro Einheit oder pro Format ausweisen muss. Die EU-Batterieverordnung führt Mindestanteile an Rezyklat für Kobalt, Blei, Lithium und Nickel ein, die im Batteriepass dokumentiert werden müssen und ab Ende der 2020er-Jahre stufenweise greifen. Die PPWR legt für Kunststoffverpackungen mit der Zeit steigende Mindest-Rezyklatanteile fest, die der Verpackungspass tragen muss.
Da die Kennzahl einer Rechtspflicht zugrunde liegt, zählt ihre Herkunft: Ein Rezyklatanteil braucht eine belastbare Quelle — Lieferantenerklärungen, Massenbilanz-Nachweise oder Zertifizierung. TracePass behandelt den Rezyklatanteil als strukturiertes DPP-Feld, zieht den Wert aus Belegdokumenten mit Konfidenzwert und Quellenangabe, sodass der veröffentlichte Prozentsatz auf Nachweise zurückführt, und ein Mensch gibt ihn frei, bevor er live geht.
Häufig gefragt
Wann gelten die Rezyklat-Vorgaben für Batterien?
Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 führt Mindest-Rezyklatanteile für Kobalt, Lithium, Blei und Nickel über die späten 2020er-Jahre hinaus stufenweise ein, wobei die Dokumentation in den Batteriepass einfließt. Die genauen Prozentsätze und Startdaten je Material stehen in der Verordnung und ihren Durchführungsrechtsakten — prüfen Sie den aktuellen Text, statt ein einzelnes Datum anzunehmen.
Wie wird der Rezyklatanteil für einen Pass verifiziert?
Er braucht eine nachvollziehbare Grundlage — Lieferantenerklärungen, Massenbilanzierung oder Zertifizierung durch Dritte — statt einer unbelegten Aussage. In TracePass gelangt der Prozentsatz als strukturiertes Feld mit Konfidenzwert und Verweis auf das Quelldokument in den DPP, und ein menschlicher Prüfer gibt ihn vor der Veröffentlichung frei.