Artikel 6
CO2-Fußabdruck
Anforderung
Erklärung zum CO2-Fußabdruck für Batterien für Elektrofahrzeuge, leichte Verkehrsmittel (LMT) sowie wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh: Gesamtwert und Aufschlüsselung nach Lebenszyklus-Phasen, Studien-URL und Leistungsklasse.
TracePass-Felder
- carbonFootprintTotal
- cfRawMaterialAcquisition
- cfMainProductProduction
- cfDistribution
- cfEndOfLifeRecycling
- carbonFootprintPerformanceClass
- carbonFootprintStudyUrl
- carbonFootprintLabel
Hinweise
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1564 legt die Berechnungsmethodik und die Grenzen der Leistungsklassen fest; beides kann durch spätere Änderungen verschoben werden. Das Schema erfasst die Datenpunkte bereits; nach älterer Methodik erklärte Werte bleiben gültig, bis der Kunde neu veröffentlicht.