TracePass
Regulatorisch · Artikelabdeckung

Batterieverordnung 2023/1542 — Abdeckung nach Artikeln

Fünf Artikel der Batterieverordnung werden auf das TracePass-Batteriepass-Schema abgebildet. Zu jedem Artikel sind die Anforderung, die erfüllenden TracePass-Felder und ein Status-Flag aufgeführt, wenn ein Durchführungsrechtsakt die Details noch präzisiert.

Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien

Status

  • Modelliert

    Erstklassige Felder im Schema; keine Abhängigkeit von einem Durchführungsrechtsakt.

  • Teilweise

    Anhand des Entwurfs modelliert, doch ein Durchführungsrechtsakt verfeinert weiterhin Methodik oder Schwellenwerte.

  • Akt ausstehend

    Nicht modelliert; wir warten auf den Durchführungsrechtsakt, bevor wir Felder ergänzen.

Artikel 6

CO2-Fußabdruck

Teilweise

Anforderung

Erklärung zum CO2-Fußabdruck für Batterien für Elektrofahrzeuge, leichte Verkehrsmittel (LMT) sowie wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh: Gesamtwert und Aufschlüsselung nach Lebenszyklus-Phasen, Studien-URL und Leistungsklasse.

TracePass-Felder

  • carbonFootprintTotal
  • cfRawMaterialAcquisition
  • cfMainProductProduction
  • cfDistribution
  • cfEndOfLifeRecycling
  • carbonFootprintPerformanceClass
  • carbonFootprintStudyUrl
  • carbonFootprintLabel

Hinweise

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1564 legt die Berechnungsmethodik und die Grenzen der Leistungsklassen fest; beides kann durch spätere Änderungen verschoben werden. Das Schema erfasst die Datenpunkte bereits; nach älterer Methodik erklärte Werte bleiben gültig, bis der Kunde neu veröffentlicht.

Artikel 7

Rezyklatanteil

Modelliert

Anforderung

Deklarierter Rezyklatanteil für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei in Industrie-, EV- und SLI-Batterien — gestützt auf Nachweise, dass der rezyklierte Anteil überprüfbar ist.

TracePass-Felder

  • recycledContentCobalt
  • recycledContentLithium
  • recycledContentNickel
  • recycledContentLead
  • recycledContentDocumentation

Hinweise

Die Schwellenwerte steigen im Zeitverlauf (insbesondere ab August 2031 und erneut ab 2036 für EV-Batterien). Das Schema speichert die deklarierten Werte; die Konformitätsprüfung gegenüber dem aktuellen Schwellenwert obliegt dem Kunden, nicht dem Anbieter.

Artikel 11

Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit

Modelliert

Anforderung

Tragbare Batterien müssen für Endnutzer leicht entnehmbar und austauschbar sein — mit Dokumentation zu Entnahmeverfahren, Demontage, verfügbaren Ersatzteilen und Sicherheit am Lebensende.

TracePass-Felder

  • batteryRemovabilityReplaceability
  • removalInformation
  • dismantlingInformation
  • sparePartsInformation
  • safetyInformationEndOfLife

Artikel 14

Gesundheitszustand und Lebensdauer

Teilweise

Anforderung

Für Industriebatterien über 2 kWh und EV-Batterien: Gesundheitszustand, Restkapazität, Verschleißwerte, Lade-Historie und historische thermische Bedingungen — für autorisierte Parteien während der gesamten Batterielebensdauer zugänglich.

TracePass-Felder

  • stateOfHealth
  • stateOfCertifiedEnergy
  • remainingCapacity
  • remainingPowerCapability
  • remainingEnergy
  • currentInternalResistancePack
  • internalResistanceIncrease
  • capacityFade
  • powerFade
  • roundTripEfficiencyFade
  • evolutionOfSelfDischargeRate
  • numberOfFullEquivalentChargingCycles
  • numberOfChargingEvents
  • dateOfServiceEntry
  • negativeEvents
  • currentStateOfCharge
  • temperatureConditionsHistorical

Hinweise

Die Messmethodik für den Gesundheitszustand und den Zyklenlebensdauertest (Anhang IV der Verordnung sowie Durchführungsrechtsakte) entwickelt sich weiter. Die Felder sind vorhanden; die Berichterstattung gegen neuere Methodik-Versionen ist eine Neumessung auf Kundenebene, keine Schema-Migration.

Artikel 77

Batteriepass

Modelliert

Anforderung

Jede LMT-, Industrie- (>2 kWh) und EV-Batterie, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, muss über einen eindeutigen digitalen Pass verfügen, zugänglich per QR-Code, mit Identifikator, Herstellerangaben, Herstellungsdatum und -ort, Batteriekategorie und Lebenszyklusstatus.

TracePass-Felder

  • batteryUniqueIdentifier
  • batteryIdDmcCode
  • batteryPassportIdentifier
  • manufacturerName
  • manufacturerTradeName
  • manufacturerPostalAddress
  • manufacturerEmail
  • manufacturerWebAddress
  • manufacturingDate
  • manufacturingPlace
  • batteryCategory
  • batteryStatus

Hinweise

Die Verpflichtung aus Artikel 77 wird am 18. Februar 2027 verbindlich. Die gesamte Datenstruktur nach Anhang XIII ist im Schema abgebildet; die Persistenz- und Resolver-Bestandteile (QR-Code, GS1 Digital Link, Content-Negotiation-JSON-LD) sind separat im Einkäufer-Leitfaden dokumentiert.

Wo das hineinpasst: siehe Einkäufer-Leitfaden

/buyers-guide →

Zuletzt geprüft: 2026-05-07