TracePass
Regulatorisch · Artikelabdeckung

Batterieverordnung 2023/1542 — Abdeckung nach Artikeln

Fünf Artikel der Batterieverordnung werden auf das TracePass-Batteriepass-Schema abgebildet. Zu jedem Artikel sind die Anforderung, die erfüllenden TracePass-Felder und ein Status-Flag aufgeführt, wenn ein Durchführungsrechtsakt die Details noch präzisiert.

Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien

Status

  • Modelliert

    Erstklassige Felder im Schema; keine Abhängigkeit von einem Durchführungsrechtsakt.

  • Teilweise

    Anhand des Entwurfs modelliert, doch ein Durchführungsrechtsakt verfeinert weiterhin Methodik oder Schwellenwerte.

  • Akt ausstehend

    Nicht modelliert; wir warten auf den Durchführungsrechtsakt, bevor wir Felder ergänzen.

Artikel 6

CO2-Fußabdruck

Teilweise

Sagen Sie Käufern, wie viel CO₂ Ihre Batterie über ihre gesamte Lebensdauer ausstößt, nach Phasen aufgeschlüsselt, mit Link zur Studie und einer Klassen-Bewertung.

Anforderung

Erklärung zum CO2-Fußabdruck für Batterien für Elektrofahrzeuge, leichte Verkehrsmittel (LMT) sowie wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh: Gesamtwert und Aufschlüsselung nach Lebenszyklus-Phasen, Studien-URL und Leistungsklasse.

TracePass-Felder

  • carbonFootprintTotal
  • cfRawMaterialAcquisition
  • cfMainProductProduction
  • cfDistribution
  • cfEndOfLifeRecycling
  • carbonFootprintPerformanceClass
  • carbonFootprintStudyUrl
  • carbonFootprintLabel

Hinweise

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1564 legt die Berechnungsmethodik und die Grenzen der Leistungsklassen fest; beides kann durch spätere Änderungen verschoben werden. Das Schema erfasst die Datenpunkte bereits; nach älterer Methodik erklärte Werte bleiben gültig, bis der Kunde neu veröffentlicht.

Artikel 7

Rezyklatanteil

Modelliert

Geben Sie an, welcher Anteil an Kobalt, Lithium, Nickel und Blei aus Recycling stammt, und belegen Sie es.

Anforderung

Deklarierter Rezyklatanteil für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei in Industrie-, EV- und SLI-Batterien — gestützt auf Nachweise, dass der rezyklierte Anteil überprüfbar ist.

TracePass-Felder

  • recycledContentCobalt
  • recycledContentLithium
  • recycledContentNickel
  • recycledContentLead
  • recycledContentDocumentation

Hinweise

Die Schwellenwerte steigen im Zeitverlauf (insbesondere ab August 2031 und erneut ab 2036 für EV-Batterien). Das Schema speichert die deklarierten Werte; die Konformitätsprüfung gegenüber dem aktuellen Schwellenwert obliegt dem Kunden, nicht dem Anbieter.

Artikel 11

Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit

Modelliert

Nutzer müssen die Batterie selbst entnehmen und tauschen können. Beschreiben Sie, wie man sie entnimmt, welche Ersatzteile es gibt und wie man sie am Lebensende sicher behandelt.

Anforderung

Tragbare Batterien müssen für Endnutzer leicht entnehmbar und austauschbar sein — mit Dokumentation zu Entnahmeverfahren, Demontage, verfügbaren Ersatzteilen und Sicherheit am Lebensende.

TracePass-Felder

  • batteryRemovabilityReplaceability
  • removalInformation
  • dismantlingInformation
  • sparePartsInformation
  • safetyInformationEndOfLife

Artikel 14

Gesundheitszustand und Lebensdauer

Teilweise

Verfolgen Sie, wie die Batterie altert — Zustand, Restkapazität, Lade-Verlauf, erlebte Temperaturen — und machen Sie diese Daten autorisierten Parteien für die gesamte Lebensdauer zugänglich.

Anforderung

Für Industriebatterien über 2 kWh und EV-Batterien: Gesundheitszustand, Restkapazität, Verschleißwerte, Lade-Historie und historische thermische Bedingungen — für autorisierte Parteien während der gesamten Batterielebensdauer zugänglich.

TracePass-Felder

  • stateOfHealth
  • stateOfCertifiedEnergy
  • remainingCapacity
  • remainingPowerCapability
  • remainingEnergy
  • currentInternalResistancePack
  • internalResistanceIncrease
  • capacityFade
  • powerFade
  • roundTripEfficiencyFade
  • evolutionOfSelfDischargeRate
  • numberOfFullEquivalentChargingCycles
  • numberOfChargingEvents
  • dateOfServiceEntry
  • negativeEvents
  • currentStateOfCharge
  • temperatureConditionsHistorical

Hinweise

Die Messmethodik für den Gesundheitszustand und den Zyklenlebensdauertest (Anhang IV der Verordnung sowie Durchführungsrechtsakte) entwickelt sich weiter. Die Felder sind vorhanden; die Berichterstattung gegen neuere Methodik-Versionen ist eine Neumessung auf Kundenebene, keine Schema-Migration.

Artikel 77

Batteriepass

Modelliert

Jede Batterie, die Sie in der EU verkaufen, braucht einen eigenen digitalen Pass hinter einem QR-Code — mit eindeutiger ID, Hersteller, Datum und Ort der Herstellung, Typ und aktuellem Lebensabschnitt.

Anforderung

Jede LMT-, Industrie- (>2 kWh) und EV-Batterie, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, muss über einen eindeutigen digitalen Pass verfügen, zugänglich per QR-Code, mit Identifikator, Herstellerangaben, Herstellungsdatum und -ort, Batteriekategorie und Lebenszyklusstatus.

TracePass-Felder

  • batteryUniqueIdentifier
  • batteryIdDmcCode
  • batteryPassportIdentifier
  • manufacturerName
  • manufacturerTradeName
  • manufacturerPostalAddress
  • manufacturerEmail
  • manufacturerWebAddress
  • manufacturingDate
  • manufacturingPlace
  • batteryCategory
  • batteryStatus

Hinweise

Die Verpflichtung aus Artikel 77 wird am 18. Februar 2027 verbindlich — der Datenträger (QR / GS1 Digital Link), die Anhang-XIII-Datenspezifikation, wer betroffen ist (Hersteller oder Importeur) und die Zugriffsstufen öffentlich/eingeschränkt/Behörde. Die eigene Artikel-77-Seite legt die Anforderung vollständig dar.

Wo das hineinpasst: siehe Einkäufer-Leitfaden

/buyers-guide →

Geprüft von Malin Ivanov, Geschäftsführeram