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Definition

SVHC

Ein SVHC (besonders besorgniserregender Stoff) ist ein Stoff, der nach der EU-REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 als krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, persistent oder anderweitig ernsthaft gefährlich eingestuft ist. Die ECHA führt die Kandidatenliste der SVHC; ihr Vorhandensein in Erzeugnissen ist oberhalb festgelegter Schwellenwerte zu melden.

Die SVHC-Kandidatenliste wird zweimal jährlich von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht und aktualisiert. Die Aufnahme löst unmittelbare Rechtspflichten aus, noch bevor ein Stoff in die REACH-Zulassungsliste aufgenommen wird: Ist ein SVHC in einem Erzeugnis zu mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, müssen Lieferanten diese Information in der Lieferkette weitergeben und die SCIP-Datenbank der ECHA benachrichtigen.

Für einen Digitalen Produktpass ist das wichtig, weil Daten zu besorgniserregenden Stoffen über Produktgruppen hinweg ein reguliertes Feld nach der ESPR sind. Zu wissen, welche SVHC ein Produkt enthält und in welcher Konzentration, ist Voraussetzung sowohl für die SCIP-Meldung als auch für jede DPP-Angabe zu gefährlichen Stoffen.

Häufig gefragt

Was ist die 0,1%-SVHC-Schwelle?

Ist ein SVHC der ECHA-Kandidatenliste in einem Erzeugnis zu mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, greifen REACH-Pflichten: Weitergabe von Informationen zur sicheren Verwendung in der Lieferkette, Antwort auf Verbraucheranfragen binnen 45 Tagen und eine SCIP-Meldung an die ECHA.

Ist die SVHC-Liste dasselbe wie die REACH-Zulassungsliste?

Nein. Die Kandidatenliste ist eine Vorstufe — gelistete Stoffe können später in Anhang XIV (die Zulassungsliste) überführt werden, was ihre Verwendung ohne spezifische Zulassung verbietet. Schon die Aufnahme in die Kandidatenliste löst Melde- und Kommunikationspflichten aus.

Verwandte Begriffe

Glossar