Nach der EUDR muss ein Marktteilnehmer, der einen erfassten Rohstoff oder ein erfasstes Produkt auf dem EU-Markt bereitstellt, eine Sorgfaltspflichterklärung einreichen, die belegt, dass die Waren entwaldungsfrei sind (nicht mit nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen verbunden) und im Ursprungsland legal erzeugt wurden. Die bestimmende Anforderung ist die Geolokalisierung: präzise Koordinaten jedes Grundstücks, auf dem der Rohstoff erzeugt wurde, damit die Lieferkette zur Quelle zurückverfolgt werden kann.
Für die DPP-Arbeit ist die EUDR am relevantesten für Holz-, Schnittholz-, Papier- und Naturkautschuk-Eingänge sowie für Textilien, in deren Kette Leder oder Naturfasern eintreten. Die geforderten Geolokalisierungs- und Legalitätsnachweise liegen oft in denselben Lieferantendokumenten, auf die ein Pass zurückgreift; einmal quellenzugeordnete Herkunftsdaten zu erfassen, bedient daher sowohl die EUDR-Sorgfaltsakte als auch den Produktpass. Die Anwendungstermine wurden während der Einführung angepasst — prüfen Sie das aktuell geltende Datum für Ihre Marktteilnehmergröße anhand der jüngsten EU-Leitlinien, statt einen festen Stichtag anzunehmen.
Häufig gefragt
Welche Produkte deckt die EUDR ab?
Sieben Rohstoffe — Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz — sowie eine Liste abgeleiteter Produkte wie Leder, Möbel, Papier, Schokolade und Reifen. Holz-, Papier- und Naturkautschuk-Eingänge sind die häufigste Überschneidung mit der Digitalen-Produktpass-Arbeit.
Was ist die Geolokalisierungsanforderung?
Marktteilnehmer müssen die genauen geografischen Koordinaten (bei größeren Flächen Polygone) jedes Grundstücks erfassen, auf dem der Rohstoff erzeugt wurde, und sie in einer Sorgfaltspflichterklärung übermitteln. Das erlaubt Behörden, die Waren gegen Entwaldungsdaten für genau diesen Ort zu prüfen.