Alle 91 Pflichtangaben des EU-Batteriepasses,
Feld für Feld erklärt.
Was jeder EU-Batteriehersteller und -Importeur bis Februar 2027 einreichen muss — in 7 Abschnitte gegliedert, mit Verordnungsreferenzen und Quellenhinweisen je Feld.
Was enthält der Leitfaden
21-seitiges, druckfertiges PDF, generiert aus dem aktuellen TracePass-Plattform-Template. Jedes Feld verweist auf Artikel + Anhang der Verordnung, ergänzt um einen Quellenhinweis (Datenblatt, IEC-Prüfbericht, SVHC-Erklärung, PEF-Studie, Lieferantenerklärung).
Wer einen Batteriepass einreichen muss
Verordnung (EU) 2023/1542 gilt ab dem 18. Februar 2027 für:
- EV-Batterien — jede Batterie, die ein elektrisches Fahrzeug antreibt (vollelektrisch oder Hybrid).
- Industriebatterien über 2 kWh — stationäre Speicher, Telekom, USV, große Mobilgeräte.
- LMT-Batterien — E-Bike, E-Scooter, E-Moped-Batterien über 25 V oder 250 W.
- SLI-Starterbatterien — teilweise im Geltungsbereich ab August 2025; voller DPP ab Februar 2027.
Warum wir das geschrieben haben
TracePass ist eine KI-gestützte Plattform, die digitale Produktpässe für EU-Hersteller erstellt. Wir sehen jede Woche dieselbe feldweise Lückenanalyse, die Teams immer wieder erneut durchführen. Dieser Leitfaden ist der Spickzettel — ein einziges PDF, das Sie an Ihr Team weitergeben und mit dem Sie loslegen können. Nutzen Sie ihn, auch wenn Sie nie TracePass-Kunde werden.
Möchten Sie diese Felder für Ihr Produkt ausgefüllt?
TracePass automatisiert 60–90 % der Felder durch Datenextraktion aus Ihren bestehenden Lieferanten-Datenblättern. KI schlägt vor, Ihr Prüfer genehmigt. Das Endergebnis ist ein veröffentlichter Pass mit GS1-Digital-Link-QR-Code.
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