Der 18. Februar 2027 ist die harte Frist: Jede EV-, Industrie- (>2 kWh) und LMT-Batterie (Light Means of Transport), die in der EU verkauft wird, muss mit einem maschinenlesbaren Digitalen Produktpass ausgeliefert werden. Wer die Frist versäumt, darf das Produkt nicht in Verkehr bringen. Dieser Leitfaden zeigt, was die Verordnung genau verlangt, welche Batterien erfasst sind und wie die 91 Pflichtdatenfelder in der Praxis aussehen.
Welche Batterien sind erfasst
Die Verordnung (EU) 2023/1542 deckt drei Kategorien ab, in denen der Pass ab Februar 2027 verpflichtend ist: Batterien für Elektrofahrzeuge, Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh und Batterien für leichte Verkehrsmittel (E-Bikes, E-Scooter, E-Mopeds). Gerätebatterien (Unterhaltungselektronik) und SLI-Batterien (Starter, Beleuchtung, Zündung) bleiben vorerst außerhalb der Passpflicht, auch wenn andere Teile der Verordnung — Kennzeichnung, Sammelquoten, Mindestanteile rezyklierter Rohstoffe — weiterhin gelten.
Was in den 91 Pflichtfeldern steht
Der Pass ist keine Marketing-Spezifikation. Er ist ein strukturierter Datensatz, der per QR-Code am physischen Produkt abrufbar ist — mit gestaffelten Zugriffsrechten: öffentlich (wer scannt), eingeschränkt (Geschäftspartner mit Token) und behördlich (Aufsicht, Verwerter, Marktüberwachung). Die 91 Felder verteilen sich grob wie folgt:
- Allgemeine Angaben (18): Hersteller, Modell, Produktionsdatum, CE-/Konformitätskennzeichnung, benannte Stelle
- Zusammensetzung und Materialien (22): Aktivmaterialien nach Masse, gefährliche Stoffe, kritische Rohstoffe (Lithium, Kobalt, Nickel, Naturgraphit)
- CO₂-Fußabdruck (12): CO₂e pro kWh über die Lebenszyklusstufen, erklärt nach PEF-Methodik
- Leistung und Langlebigkeit (17): erwartete Lebensdauer, Innenwiderstand, Leistung, Energiedichte, Round-Trip-Wirkungsgrad
- Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (9): Kobalt, Naturgraphit, Lithium, Nickel — Herkunftsland + Sozial-/Umweltrisikobewertung
- Reparatur, Wiederverwendung, Recycling (13): Zustand bei Demontage, Ersatzteilverfügbarkeit, Demontageanleitung
Wer ist verantwortlich
Der Wirtschaftsakteur — wer die Batterie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, typischerweise der Hersteller oder Importeur. Ein Händler, der Batterien weiterverkauft, die bereits einen Pass tragen, erstellt keinen neuen; seine Pflicht ist zu prüfen, dass ein Pass existiert, bevor er sie in Verkehr bringt. Wenn ein Zellenlieferant die Zellen liefert, der Pack aber anderswo montiert wird, ist der Pack-Hersteller der Wirtschaftsakteur für den Pass der fertigen Batterie.
Wo Sie heute anfangen sollten
Wenn Sie Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen und Februar 2027 in Ihrem Produktentwicklungs-Horizont liegt, beginnen Sie mit einer Inventur der 91 Felder gegen das, was Ihre Organisation bereits hat. Die meisten Hersteller stellen fest, dass 60–70 % der Daten vorhanden sind — verstreut über Datenblätter, Lieferantenzertifikate, EPD-Berichte und interne Qualitätskontrolldokumente. Die Lücke liegt meist bei den Anteilen rezyklierten Materials, dem CO₂-Fußabdruck pro kWh (erfordert eine PEF-Berechnung) und den Nachweisen der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Genau in dieser Lücke verbringen Sie die nächsten 18 Monate — und genau deshalb existiert eine Plattform wie TracePass: um den letzten Schritt der Datenaufbereitung zu verkürzen, damit Ihr Compliance-Team nicht noch im Januar 2027 Lieferanten anschreiben muss.
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TracePass startet 2026. Tragen Sie sich auf die Warteliste ein für Launch-Updates und Early-Access-Preise.
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